§
11 Organe
des Vereins
1. Vorstand
Die Vorstandschaft besteht aus dem.1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem
Kassier; und dem Schriftführer.
2. Ausschuss
Der Ausschuss setzt sich aus der Vorstandschaft, dem Reservistenwart, den
beiden Fähnrichen und zwei Beisitzern und dem Ehrenvorstand zusammen.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder
anwesend sind. Jedes Ausschussmitglied hat Sitz und Stimme.
Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorstandes, bei dessen
Abwesenheit, die seines Stellvertreters.
Der Ausschuss kann Mitglieder, die sich um den Verein besondere Verdienste
erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen:
Der Ausschuss beruft zwei Kassenprüfer, die die Richtigkeit des
Kassenberichts bei der Generalversammlung feststellen.
Der Ausschuss entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten, deren
Anhörung nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, auf Antrag in der Ausschusssitzung,
Entscheidungen über Vereinsangelegenheiten die Anhörung und Abstimmung
durch die Generalversammlung zu überlassen.
3.
– 1. Vorstand
Dem 1. Vorstand obliegt die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins
nach außen (§ 10).
Er beruft die Generalversammlung und die Ausschusssitzungen ein
und führt den Vorsitz.
Er hat dabei für den satzungsgemäßen Ablauf Sorge zu tragen.
Er gibt der Generalversammlung einen Jahresrückblick - und
Rechenschaftsbericht des Ausschusses ab:
4.
– 2. Vorstand
Der 2. Vorstand arbeitet nach Weisung des 1. Vorstandes und vertritt
diesen im Verhinderungsfall.
5.
Kassier
Der Kassier hat die Vereinskasse zu führen, alle Einnahmen und Ausgaben
im Kassenbuch festzuhalten und zu belegen.
Die Belege sind lückenlos aufzubewahren und zur Kassenprüfung vorzulegen
(§ 11/2).
Der Kassier ist für den Einzug der Mitgliedsbeiträge verantwortlich.
Bei der Generalversammlung hat er den Kassenbericht über das abgelaufene
Geschäftsjahr vorzulegen.
6.
Schriftführer
Der Schriftführer hat die schriftlichen Arbeiten des Vereins zu sorgen,
bei der Generalversammlung, sowie bei den Ausschusssitzungen das Protokoll
zu führen, alle Aktivitäten und wichtige Vorkommnisse aufzuzeichnen,
alle Aktenstücke aufzubewahren, ggf. in der Presse veröffentlichen
lassen.
7.
Beisitzer des Ausschusses
Die Beisitzer haben die Aufgabe die, Vorstandschaft in ihrer Arbeit zu
unterstützen und durch ihr Stimmrecht im Ausschuss die Vereinsführung
mit zu verantworten.
8.
Generalversammlung
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist die Generalversammlung
(Jahreshauptversammlung) per Brief einzuberufen.
Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme.
Die Generalversammlung kann mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden
Mitglieder die Vereinssatzung ändern.
Die Generalversammlung wählt die Vorstandschaft und die Beisitzer des
Ausschusses. Die Wahlperiode beträgt 3 Jahre.
Die Wahl ist geheim durchzuführen. Wahl durch Handheben ist nur
zulässig, wenn zwei Drittel Mehrheit der Generalversammlung hierfür
stimmen.
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an den Ausschuss und an die
Generalversammlung zu stellen.
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